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* Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
* Über 175 Anlaufstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen - insbesondere Frau Karin Olkner (Tel. 0201 / 181-1910) an der Info-Theke des 'W.i.R. eV' in der Agentur für Arbeit Essen - beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
* Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehört zum Beispiel ein Schweißerlehrgang.
* Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
* Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
* Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
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